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Die Stadt Schüttorf und die Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde haben eine hohe Lebensqualität. Diese wollen wir durch eine nachhaltige Stadtentwicklung sichern. Die Nachfrage nach Wohnbau- und Gewerbeflächen ist anhaltend hoch. Um ihr nachzukommen und gleichzeitig sparsam mit den Freiflächen umzugehen, hat für uns die Innenentwicklung absoluten Vorrang vor der Ausweisung neuer Flächen im Außenbereich. Das bedeutet, dass wir im Wohnungsbau, vor allem aber im gewerblichen Bereich, dichter und ggf. höher bauen müssen. Eine nachhaltige und soziale Stadtentwicklung schafft Lebensqualität und ermöglicht Begegnung und Kommunikation. Voraussetzung dafür ist, dass lärm- und abgasarme und gleichzeitig gesunde Formen der Fortbewegung wie Zufußgehen und Radfahren den notwendigen Raum bekommen.
KONKRET WOLLEN WIR FOLGENDE MAßNAHMEN FÜR DIE SAMTGEMEINDE SCHÜTTORF ERREICHEN:
● Um den zusätzlichen Wohnungsbedarf innerhalb des bereits bebauten Bereiches zu realisieren und dabei die innerörtlichen Grünflächen zu schonen, setzen wir uns für ein umfassendes Baulücken- und Leerstandskataster ein. Darin werden Baulücken, Brachen, fehlgenutzte Flächen und Flächen deren Nutzung in naher Zukunft voraussichtlich aufgegeben wird, erfasst.
● Die Städtische Wohnungsgesellschaft muss strategisch und personell so ausgestaltet werden, dass sie bei der Schaffung von benötigten Wohnungen eine wirksame und gewichtige Rolle einnimmt. Dazu gehört eine fachlich versierte Geschäftsführung, die sich voll und ausschließlich auf die Zwecke der Wohnungsgesellschaft konzentrieren kann.
● Die Kommune muss künftig eine aktive Liegenschaftspolitik betreiben und so zur zentralen Akteurin auf dem Wohnungs- und Flächenmarkt werden. Durch den kommunalen Erwerb neu zu bebauender Grundstücke oder die Realisierung von Vorkaufsrechten können bei der Weiterveräußerung an bauwillige Interessent:innen oder im Wege der sogenannten Abwendungsvereinbarung wohnungspolitische Ziele und Klimaschutzziele besser um- und durchgesetzt werden. Außerdem hat die Stadt/ Gemeinde die Möglichkeit, bebaubare Flächen nach Konzeptvorgaben (z.B.Festschreibung günstiger Miete) zu vergeben.
● Während der Ferienzeiten wollen wir ausreichend Plätze für ein qualitativ hochwertiges und zeitlich bedarfsgerechtes Betreuungsangebot für Grundschul- und Kindergartenkinder vorhalten.
● Die bestehenden Bau- und Gewerbeflächen wollen wir auf ihre Nachverdichtungspotenziale hin überprüfen und dort, wo die Festsetzungen alter Bebauungspläne einer sinnvollen Nachverdichtung entgegenstehen, diese entsprechend ändern.
● Wo baureife Grundstücke im Innenbereich über viele Jahre nicht bebaut werden, kann die Kommune die Bebauung innerhalb einer angemessenen Frist erzwingen.
● Das Potenzial zur Aufstockung vorhandener Gebäude, zum Ausbau von Dachgeschossen und einer Wohnüberbauung von Handels- und Gewerbebauten wollen wir prüfen.
● Einzelhandel, der der Grundversorgung dient, muss im ortsnahen Bereich angesiedelt werden; Neuansiedlungen „auf der grünen Wiese“ lehnen wir ab.
● Die Ausweisung von Industrie- und Gewerbegebieten muss bedarfsgerecht sein. Eine Vermarktung von Gewerbeflächen unterhalb ihres Marktwertes kommt für uns nicht in Frage.
● Falls die Ausweisung von neuen Bau- oder Gewerbeflächen erforderlich ist, sind die dafür potenziell in Frage kommenden Flächen auch unterhalb von 10 Hektar einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterziehen. Eingriffe in den Naturhaushalt
müssen vollständig kompensiert werden.
● Wir wollen zukunftsfähiges Bauen mit nachhaltigen Bau- und Dämmstoffen, Energie neutralen Heizsystemen, sowie möglichst eigener Energieversorgung. Gründächer und begrünte Fassaden müssen möglich sein.
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